Flottenbetreuung von Kfz-Sachverständigen Ihres Fuhrparks, im Schadensfall, Leasingrückgabe oder wir prüfen nach Reparaturen und Inspektionen die durchgeführten Arbeiten auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung KFZGutachter-24 - Flottenbetreuung
Gehen Rechnungen für Ihre Fahrzeug ein, prüfen wir sie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Rechtmäßigkeit. Auf Wunsch prüfen wir auch Kfz-Steuerbescheide auf Richtigkeit. Wir können erforderliche Reparaturen und/oder Inspektionsaufträge freigeben und, nach erfolgter Prüfung, auch die damit einhergehenden Rechnungen. Selbstverständlich prüfen wir nach Reparaturen und Inspektionen auch die durchgeführten Arbeiten auf Vollständigkeit und fachgerechte Ausführung.
Optional gewährleisten wir mit unserem erfahrenen Werkstattmanagement, dass Reparaturen und Instandsetzungen an den Fahrzeugen zeitwertgerecht und ausschließlich in qualifizierten Werkstätten ausgeführt werden. Auf Wunsch kümmert sich ein Fahrer der KfzGutachter-24 um die pünktliche Verbringung des Fahrzeugs von Ihrem Unternehmen zur Werkstatt und um die Abholung nach Abschluss der Arbeiten.
Sollte eines Ihrer Fahrzeuge in einen Unfall verwickelt werden, stehen wir Ihnen mit unserem kostenfreien Hotline-Service und einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Im Fall eines selbstverschuldeten Schadens erstellen wir hierüber ein unabhängiges Schadengutachten über den Unfall- und Kaskoschaden. Selbstverständlich überprüfen wir auch durch die Kaskoversicherung anderweitig veranlasste Gutachten auf Vollständigkeit und Richtigkeit - Flottenbetreuung
Im Bedarfsfall kümmern wir uns gern um die Regulierung des Kaskoschadens durch den Versicherer. Und bei fremdverschuldeten Unfallschäden können wir durch unser unabhängiges und rechtssicheres Schadengutachten dazu beitragen, dass Sie alle Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher und der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
Wir berechnen bei Kfz-Schadensgutachten unsere Leistungen auf Grundlage der Honorarliste des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Bei einem Schadenwert über 800,- EUR vergüten wir dem Auftraggeber die Auftragsvergabe mit satten 20% des Nettohonorars als Auftragsgutschrift!
Bei Bagatellschäden, also bei Schadenswerte die unterhalb von 800,- EUR liegen, wird die Arbeit unserer Kfz-Sachverständigen als Kostenvoranschlag berechnet, nicht als Gutachten. Die Auftragsvergabe für einen Kostenvoranschlag wird pauschal mit 20,00€ vergütet - Flottenbetreuung
Haben Sie Fragen hierzu, dann nehmen Sie Kontakt auf und sprechen uns einfach an!